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HARTZ IV oder:

Neue Lektionen über brauchbare und unbrauchbare Armut

Mit Hartz IV, der Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe offenbart der Sozialstaat wieder einmal, was ihm seine auf Arbeit angewiesene Bürgermehrheit wert ist. Die immer schon gültige Sortierung der lohnabhängigen Menschheit in jenen Teil, der sich über einen Arbeitsplatz freuen soll, in Unbeschäftigte, die als Reserve bereit zu stehen haben, und in jenen Rest, den die berühmten „Wechselfälle des Lebens“ gänzlich aus der Erwerbsarbeit ausscheiden, wird nämlich mit Hartz IV neu aufgemischt. Und das sieht dann so aus:

1. Die dauerhafte Beschäftigungslosigkeit, die die feine und auf höchstem Produktivitätsniveau arbeitende Marktwirtschaft einigen Millionen Arbeit suchender Menschen beschert, gilt der zuständigen Sozialpolitik ab sofort als ein ökonomisch nicht mehr korrigierbarer Zustand.

2. Sie schreibt ihn politisch fest und mustert damit die sogenannten Langzeitarbeitslosen endgültig aus dem ersten Arbeitsmarkt aus. Dieser Menschenschlag ist damit für die Anliegen der nationalen Führung, aus Deutschland einen weltweit möglichst unschlagbaren Kapitalstandort zu machen, vollständig überflüssig.

3. Deswegen fällt er ab 2005 unter die neue Sozialhilfe, das Arbeitslosengeld II, ist also ein Fall für staatliche „Fürsorge“. Vom Zweck der Wiedereingliederung in den „ersten Arbeitsmarkt“ hat sich der Sozialstaat bei ihnen verabschiedet.

4. Diese Fürsorge schließlich macht ernst mit der alten Maxime, dass jedermann, dessen Arbeit nicht mehr fürs Kapitalwachstum gebraucht wird, für diese Gesellschaft nur noch Kosten darstellt und deswegen alles tun muss, um den Staat zu entlasten. Und dabei wird ihm so einiges zugemutet.

Die Neusortierung der Arbeitslosen
RotGrün korrigiert damit – unter dem Beifall von SchwarzGelb – erneut überkommene sozialpolitische Standards und dies gleich doppelt: Die alte Sortierung des Heeres von Arbeitslosen nach Arbeitslosengeld- und -hilfebeziehern wird abgeschafft. Ein Grund zu Traurigkeit wäre das wirklich nicht. Denn Jahrzehnte lang hat sie mit den immer wieder abgesenkten Leistungen, verschärften Bezugskonditionen und ihrer Staffelung die Arbeitslosen nur daran erinnert, dass sie schief gewickelt sind, wenn sie auf die Nothilfe als dauerhaftes Lebensmittel spekulieren. Mit der Verminderung der Sozialleistungen hat der Sozialstaat immer schon deutlich gemacht, dass er fortdauernde Arbeitslosigkeit nicht hinzunehmen gewillt war, sondern mit Zumutung von schlechterer Arbeit und abgesenktem Einkommen zu bestrafen gedachte. Immer stand neben dem Interesse, Sozialkosten zu senken, auch der Verdacht Pate, da könnten sich glatt Leute mit dem Beruf des Lohnarbeiters auf Dauer im Arbeitslosengeld einrichten. Wer schließlich auch noch aus der Hilfe herausfiel, durfte zusehen, wie er mit „Stütze“ über die Runden kam. Der Auftrag des Arbeitslosen bestand also darin, zum einen schnellstmöglich wieder den Sozialstaat zu entlasten, d.h. sich um Arbeit zu kümmern, und sich zum anderen fürs Lohndrücken gegenüber den Beschäftigten einsetzen zu lassen.

Jetzt ist vieles anders und noch mehr wird von den zuständigen Sozialpolitikern anders gesehen: Da die Zahl der Arbeitslosen ständig wächst und als nationale Beschäftigungsreserve ohnehin nur noch ein Teil von ihnen gebraucht wird – die Arbeitslosen der ganzen Welt werden ja inzwischen von den Multis als Reserve einkalkuliert –, entfällt für die staatlich definierten „Langzeitarbeits-losen“ die Zugehörigkeit zur Arbeitsreserve. Sie werden als Nachschub für die große Industrie, mit der Deutschland die Standortkonkurrenz gewinnen will, nicht mehr gebraucht. Das einzige, hierzulande zugelassene Mittel, mit dem die Lohnabhängigen für sich und ihre Familien regelmäßigen Lebensunterhalt verdienen können, wird ihnen damit vom Sozialstaat aus der Hand geschlagen: Egal, was der Mensch gelernt hat und an Erfahrungen besitzt, egal wie kräftig er sich noch zur Arbeit fühlt – mit seiner staatlichen Einsortierung unter die Langzeitarbeitslosen gilt all dies nichts. Wer fürs Kapitalwachstum nicht mehr rentabel einsetzbar ist, der verfügt also nicht nur über kein regelmäßiges Einkommen, sondern der besitzt – so sieht es der Sozialstaat – auch keine taugliche Einnahmequelle mehr. Die muss dann auch nicht mehr aus den Sozialkassen erhalten werden. Mit den „Hilfen zur Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt“, die ihm dann noch zugestanden werden, ist also gar nicht mehr beabsichtigt, seine Rückkehr in die normale kapitalistische Erwerbswelt, „reguläre Beschäftigung“ heißt das, zu organisieren.

Damit ist sein Anspruch auf Leistungen aus den Sozialversicherungen von heute auf morgen erloschen – egal wie viel ihm dafür in seinem bisherigen Arbeitsleben vom Lohn abgeknöpft worden ist. Mit einem einzigen Federstrich wird so etwas abgeschafft. Dafür gibt es ja die staatliche Legislative, die ihre vom Wahlbürger – „Wir sind das Volk!“ – alle vier Jahre wieder aufs Neue bestätigte Freiheit gründlich ausnutzt. Einem Heer von 3 Millionen Menschen wird nun mitgeteilt, dass es für die nationalen (Standort-)Anliegen nicht nur nicht mehr gebraucht wird, sondern eine Last darstellt.

Deutlicher lässt sich nicht mehr klarstellen, dass es zur Karriere von Lohnbeziehern dazu gehört, sich auf ein Leben zwischen Fabrik und Arbeitsamt und zugleich auf den Abstieg in die untersten Armutsschichten einzurichten. Dies ist in dieser schönsten aller Wirtschaftsweisen für jene Menschen vorprogrammiert, die dazu verdonnert sind, sich um Geld in fremden Diensten zu bemühen und sich für fremde, wenig bekömmliche Zwecke krumm zu legen. Deswegen ist auch die Neubeurteilung der Sozialhilfe nur konsequent: War früher der Bezug von Sozialhilfe offiziell zur Ausnahme erklärt worden – man legte Wert auf den immer schon verlogenen Befund, dass es hierzulande wirkliche Armut nur in äußersten Randbereichen der Gesellschaft, also eigentlich gar nicht gibt –, so ist er jetzt als Regelfall sozialstaatlich anerkannt. Ein paar Millionen Ausgemusterte lassen sich schlicht nicht mehr als Ausnahmen verbuchen. So gibt der moderne Sozialstaat heute jenen politischen „Störenfrieden“ recht, die schon immer darauf hingewiesen haben, dass der Menschenschlag, dessen Lebensperspektive voll und ganz an seinem Nutzen fürs kapitalistische Geschäft hängt, allein die Wahl hat zwischen brauchbarer und unbrauchbarer Armut – und selbst die Wahl hat er nicht. [1] Anders gesagt: Es ist kein Zufall, dass die Karriere von Lohn-abhängigen äußerst selten wie im Märchen vom Tellerwäscher verläuft.

Die Neuorganisation der Verelendung
„Ausgemustert“ heißt nun jedoch noch lange nicht: Fürsorge abholen, sie mit Gelegenheitsjobs schwarz aufbessern und sich ansonsten praktisch an den Gedanken gewöhnen, dass der Reichtum der Gesellschaft eine andere Funktion hat, als allen Bedürftigen das Leben zu erleichtern. Das hieß es auch früher nicht – wovon die drangsalierten Sozialhilfebezieher immer schon ein Lied singen konnten. Immer schon hat der Sozialstaat auch da noch seine Armutsregie geführt, wo der Kapitalismus einen Bodensatz von definitiv nicht mehr gebrauchten Leuten produziert. Permanent musste der Nachweis der Bedürftigkeit gegen den Dauerverdacht der Behörden erbracht werden, da wolle sich einer vor dem Erwerbsleben drücken. Immer schon hat der Sozialstaat sein Armutswesen als abschreckende Alternative zum Broterwerb per Lohnarbeit organisiert.

Hartz IV legt Zeugnis davon ab, dass dies alles noch steigerungsfähig ist. Wo zu den Sozialhilfeempfängern noch Millionen von „Langzeitarbeitslosen“ geschlagen werden, die nicht Produkt eines vorübergehenden Konjunkturtiefs, sondern auch in des Wortes anderer Bedeutung Langzeitarbeitslosigkeit repräsentieren, da wird die staatliche Fürsorge ganz neu durchdacht. Fürsorge ist ab sofort nicht mehr identisch mit der Ausgabe von Steueralmosen an Bedürftige, sondern Fürsorge ist ein Auftrag an ihre Empfänger, der unter strengster sozialstaatlicher Aufsicht abgewickelt wird – und zwar ein doppelter:

Zum ersten hat die Sozialpolitik beschlossen, dass es nicht sein kann, den Haushalt ganz neu mit Ausgaben zu belasten, die für die Anliegen der Nation überflüssig sind. Ihr Elend sollen die Hartz-IV-ler in eigener Regie verwalten. Sie bekommen die Order, mit Billigstarbeiten und „Zuverdienst“ den Staat von Sozialkosten zu entlasten. Über die Regel, dass von jedem per Arbeitszwang verdientem Euro von der Arbeitsbehörde 85% kassiert werden, bekommen die „Zuverdienstler“ zudem mitgeteilt, dass der Sozialstaat keinen Gedanken mehr daran verschwendet, wie sie denn wohl mit den 345 bzw. 331€ Sozialgeld ihr Überleben organisieren sollen. Er hat ja andere Sorgen.

Diese Entlastung des Sozialhaushalts durch Arbeitsverpflichtung kommt nicht aus ohne eine aparte Definition von „Erwerbsfähigkeit“. An der verläuft die neue Scheidelinie zwischen Arbeitslosengeld II und Sozialgeld. Erwerbsfähig sind ab sofort Bedürftige, die fähig sind, „mindestens drei (!) Stunden täglich unter den üblichen Bedingungen zu arbeiten“. Es ist staatliche Absicht, dass im Prinzip nur noch – so oder so – Schwerbehinderte diesem Kriterium nicht entsprechen. Der Brutalität dieser Definition entspricht die Festlegung von Zuverdienst-Quellen und -Entgelt: Annehmen muss der „Erwerbsfähige“ jede „nicht sittenwidrige Arbeit“, die er findet oder zugewiesen bekommt. Ablehnen darf er nichts. Das gilt natürlich nicht als „sittenwidrig“. Durchgesetzt wird das alles mit noch einmal verschärften „Zumutbarkeitsklauseln“ – wie die Zwangsregeln passenderweise heißen. Wer sich weigert, sich dieser neuen Sittlichkeit zu unterwerfen, bekommt postwendend keinen einzigen Cent mehr. Wer sich also seinem neuen, staatlich definierten Lebenszweck verweigert, sich selbst als völlig unproduktive Kost für den Sozialstaat zu betrachten und abzubauen, der hat jegliche Überlebensbeihilfe verwirkt. Eine unmissverständliche Auskunft!

Als mit den Sitten im modernen Sozialstaat vereinbar gelten ab sofort selbst „1-Euro-Jobs“. Das ist sozialpolitisch durchaus konsequent: Denn es wird bei all den ihm ab sofort zugewiesenen Arbeiten gar nicht mehr Maß genommen an dem, was ein Lohnarbeiter, der in der Welt der großen Industrie täglich seine 8–12 Stunden in der Fabrik abreißen muss, an Lebensnotwendigkeiten, also an Wohnung und Kleidung, an Essen und Trinken, an Hygiene und Gesundheit, an Freizeit und Urlaub braucht, wenn er den Job dauerhaft zur Zufriedenheit seines Betriebsherrn ausfüllen will. „Zuverdienst“ in Hartz IV heißt in erster Linie Entlastung der Staatskassen und da ist jeder Euro recht!

Man könnte es da fast für eine Gnade halten, dass der „Verdienst“ aus den 1-Euro-Jobs nicht abgeführt, sondern behalten werden darf – wenn denn diese Jobs nicht allzu offensichtlich für die Lohn- und Gehaltseinsparung bei Kommunen und den berühmten „Gemeinnützigen Organisationen“ gedacht sind. Woher allerdings die „Zuverdienst“-Gelegenheiten und 1-Euro-Jobs für 2–3 Mio Leute kommen sollen, darüber ist gerade ein aparter Streit zwischen Caritasverbänden, Kirchen, Kommunen, Handwerkern und der Baugewerkschaft entbrannt. Ob Clementsein Versprechen halten kann, 600 000 1–2 Euro-Jobs aus dem Boden zu stampfen, ob es überhaupt soviel „gemeinnützigen Bedarf“ gibt, ob nicht mit drei 1-Euro-Jobs ein „regulärer Beschäftigter“ ersetzt werden kann – der sich dann nach einem Jahr selbst in die Schlange der „Zuverdienstler“ einfädeln kann – .., all diese Fragen danach, ob das Konzept klappt, ob es nicht unschöne „Nebenwirkungen“ hat, wie man es am besten verkaufen kann usw., erregen größere öffentliche Aufmerksamkeit als der Skandal des Konzepts selbst. Eines belegt dieses Rätselraten über die Herkunft all der Billigst-Jobs aber mit aller Deutlichkeit: Weder für die Belange des hiesigen Staats und schon gar nicht für seine Volkswirtschaft werden diese Leute ernstlich gebraucht. Aber um, wie es von der Bundesagentur verlautet, ganz besonders die früh ausgemusterten Jugendlichen an „Pünktlichkeit“ und ans „Einfügen in eine Arbeitsorganisation“ zu gewöhnen, werden die Kommunen schon so Einiges in der Kinder-, Alten- und Friedhofspflege aus dem Boden stampfen. Und noch etwas liegt auf der Hand: So ausgegrenzt die Hartz-IV-Population vom regulären Arbeitsmarkt auch ist, niemand – weder die Geschäftswelt noch der Staat – wird etwas dagegen haben, wenn sich schnell so eine trübe Grauzone zwischen Hartz II und Hartz IV bildet, in der sich Arbeitslosengeld II-Bezieher als äußerst kostengünstiger und nicht einmal sozialbeitragspflichtiger Ersatz für „regulär“ Beschäftigte nützlich machen. Im Gegenteil.

Zum zweiten hat der Sozialstaat für seinen neudefinierten menschlichen Ausschuss den Offenbarungseid vorgesehen. Den kennt man vom Gerichtsvollzieher, der bei säumigen Schuldnern alles abschleppt und zu Geld macht, was nicht niet- und nagelfest ist. In der Tat ist das die Stellung des Sozialstaats im Jahre 2005 zu den ausgemusterten Arbeitslosen: Mit jedem Euro Fürsorge sollen sie sich als in seiner Schuld stehend betrachten, das selbst Gesparte rausrücken, das „unangemessene“ Eigenheim verscherbeln, die Familie in Zahlungshaft nehmen und alle für die unsichere Zukunft abgeschlossenen kärglichen Versicherungen in der sozialstaatlich unsicher gemachten Gegenwart verbrauchen. Das ist besonders heftig: Da haben die auf Lohn ein Leben lang angewiesenen Menschen in weiser Voraussicht, dass der erstens irgendwann ausbleibt und zweitens die Leistungen der Pflichtversicherung kaum fürs Nötigste reichen, immer noch zusätzlich vom Nettolohn dies und das zurückgelegt bzw. mit Krediten vorfinanziert. Und nun entdeckt der Sozialstaat an dem privat Angesparten nichts als ihm vorenthaltene Gelder. Die belegt er nach Festlegung gnädiger Freibeträge für seine Sozialleistungen mit Beschlag. Er ersetzt also die staatlichen Hilfen partiell durch die privaten Ansparungen, die doch gerade zur Aufbesserung von Rente oder Arbeitslosenmitteln dienen sollten. Und wehe, so ein Langzeitarbeitsloser unter der Hartz-IV-Knute versucht, ihm dies oder das zu verheimlichen. Dann wird er mit dauerhaftem Entzug jeder staatlichen Fürsorge bestraft: Der Versuch, für sich vom Gesparten noch etwas unterm Kopfkissen zu verstecken, gilt wie ein Vergehen am Allgemeinwohl, das dann nicht nur mit Ausstoß aus der Welt des „1.Arbeitsmarktes“, sondern aus der Gesellschaft geahndet wird.

Das ist sozialstaatliche Fürsorge: Eine einzige Ansammlung von Zwangsregeln, die den aus der Welt der Arbeit Ausgemusterten nötigen, sich selbst als Unkostenquelle der Sozialhilfe zu betrachten und zu behandeln. Privates Kleineigentum und die Familie, diese vorgeblich heiligen Kühe der „sozialen Marktwirtschaft“, für die sich Leute ihr Leben lang krumm legen, werden als Beiträge zur Entlastung des staatlichen Sozialhaushalts definiert und veranschlagt. Selten ist so brutal offen und zutreffend festgehalten worden, dass das Lebensinteresse von lohnarbeitenden Menschen mit Kapitalwachstum und Standortpolitik unverträglich ist, wie mit den jüngsten Anschlägen des Sozialstaats.

 

Veröffentlichung mit freundlicher Genehmigung: V.i.S.d.P.: B. Schumacher, GegenStandpunkt Verlag, Türkenstraße 57, 80799 München, www.gegenstandpunkt.com

1 Karl Marx hat genau dies als „allgemeines Gesetz der kapitalistischen Akkumulation“ im Kapital Band 1, S.670ff erklärt und wird dafür bis heute als „überholter Verelendungstheoretiker“ verspottet.

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Letztes technisches Update dieser Seite: 30.08.2004