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„Die dürfen den Sozialstaat nicht demontieren. Das ist doch ein historisch erkämpfter Besitzstand!”
Wer meint, mit dem Hinweis auf die “immerhin erkämpften Besitzstände” ein gutes, vielleicht den Sozialstaat sogar überzeugendes Argument gefunden zu haben, der irrt. Weder ist es gut, noch überzeugt es den Gegner. 1. Es ist schlecht, weil es die Sozialversicherungen, Arbeitsrechte und Tarifautonomie gar nicht adelt, dass sie erkämpft worden sind. Was sagt es über den “Besitzstand” aus, wenn ich weiß, dass er das Resultat eines Kampfes ist? Ist er schon deswegen eine Errungenschaft für lohnabhängige Menschen, weil der Staat ihn nicht freiwillig herausgerückt hat und weil die versammelte Unternehmerschaft von ihr nicht begeistert ist? Gibt es irgendeinen Grund, solche “Besitzstände” zu feiern, wenn sie dem Staat abgetrotzt worden sind? Stellt es denn ein Lob für die hiesige Ökonomie und ihren Staat dar, wenn die Sicherung des schlichten Überlebens mit und in der Lohnarbeit erst gegen die herrschenden Mächte erkämpft werden muss? Was spricht eigentlich für einen Besitzstand, der immer dann in Anspruch genommen wird, wenn sich wieder einmal herausgestellt hat, dass der Lohn nicht ausreicht, um Zeiten von Krankheit und Arbeitslosigkeit zu überbrücken? Was soll großartig daran sein, wenn sich die simpelsten Lebensnotwendigkeiten in dieser Gesellschaft gerade nicht von selbst verstehen? Es gilt also festzuhalten: Die Berufung auf diese Besitzstände ist zugleich die Absegnung jener Zustände, die diese Besitzstände erst nötig machen: Lohnarbeit, die krank macht und nicht genug einbringt. 2. Es taugt obendrein nichts, weil sich aus historischen Kämpfen weder ein Anspruch, geschweige denn ein Recht auf Erhalt irgendeines “Besitzstandes” ableiten lässt. Immerhin ist es regelmäßig der Staat gewesen, der nach Auseinandersetzungen mit den Organisationen der Arbeiterschaft irgendwann begriffen hat, dass er selbst aus eigenem Interesse heraus etwas unternehmen muss, damit die zur Arbeit verpflichtete Menschheit nicht in der Arbeit vor die Hunde geht. Um deren dauerhafte Brauchbarkeit für die kapitalistische Produktion war es ihm zu tun, als er sich zu staatlich verbürgten Sozialleistungen und Arbeitsrechten herbeiließ.[1] Das ist denn auch der Grund dafür, dass der Verweis auf die “erkämpften Besitzstände” den Staat überhaupt nicht rührt. Rechte sind immer seine Sache und zulässige Ansprüche definiert er mit ihnen. Wenn er den Lohnabhängigen Rechte einräumt, legt er nicht sich ein für alle mal fest, sondern dann erlaubt er den Arbeitern etwas: z.B. das Durchhalten von Arbeitslosigkeit und Krankheit; und in Tarifkämpfen z.B. die Berücksichtigung des sozialen Friedens und das Gewinninteresse der Unternehmen. Gekämpft wurde also für die Lizenz zum Überleben als Lohnarbeiter! Und diese Erlaubnis gilt jeweils exakt so lange, wie sie dem Sozialstaat zur erfolgreichen Betreuung seiner Nationalökonomie taugt. 3. Genau das kann man jetzt am eigenen Leibe erfahren: Alte Rechte, alte “Besitzstände”, alte sozialstaatliche Leistungen und Arbeitsrechtsgrundsätze unterzieht der Staat einer neuen Betrachtung und korrigiert sie. Sie passen ihm nicht mehr in der alten “erkämpften” Form. Und zwar für haargenau denselben Zweck nicht mehr, für den sie einst “erkämpft” bzw. erlassen worden sind: Die Sicherung der Dienstbarkeit der Arbeiterklasse fürs nationale Kapital. Die definiert er nur heute etwas anders.[2] Das kann sich der Staat erlauben, weil er gerade mit diesen Besitzständen den einkommensabhängigen Teil der Menschheit ganz darauf verpflichtet hat, sich ausschließlich für Staats- und Geldmacht nützlich zu machen. Deswegen legt er auch Wert darauf, dass sich jeder Einspruch gegen seinen sozialen Kahlschlag nur seiner Mittel bedient, bei ihm mit konstruktiven Forderungen vorstellig wird und Rechte einklagt, ihn also als zuständige, weil rechtsetzende Instanz anerkennt, – und leider tut ihm die Protestbewegung gegen den Sozialabbau diesen Gefallen. 4. Die Besitzstände sind obendrein längst zu Erpressungsmitteln der Gegenseite geworden: “Hauptsache Arbeit”, lautet der ohnmächtige Ruf von Menschen, die überhaupt nur dann irgendein Einkommen beziehen, wenn die Damen und Herren Fabrikverwalter durchgerechnet haben, dass sich ihre Arbeit als Quelle ihres Profits benutzen lässt; und die überdies diese Notlage um so schamloser ausnützen, je größer die Masse der Leute ist, die sie ohne Einkommen auf die Straße setzen. Aber das ist noch nicht alles: Jedes Eigenheim bedeutet die Auslieferung an Kreditgeber. Die Mitgliedschaft in der Gewerkschaft ist die Abtretung des eigenen Interesses an eine Interessenvertretung, die für ihr Überleben zu jedem Zugeständnis bereit ist. Der Sozialstaat definiert sich über immer schamlosere “Zumutbarkeitsregeln”. Und mit dem höchsten demokratischen Besitzstand, dem Wahlrecht – übrigens dem einzigen Besitzstand, der aus gutem Grund nicht neu definiert wird –, darf der Bürger dann hinter einer der Varianten sein Kreuz machen, denen es allein um die weitere Zurichtung aller “erkämpften Besitzstände” für den Erfolg der Nation geht. PS: Übrigens sollte es auffallen, dass sich die Opfer des Sozialkahlschlags selbst für den “Erhalt erkämpfter Besitzstände” schon wieder zum Kampf aufstellen müssen. Warum dann nicht gleich richtig!
Veröffentlichung mit freundlicher Genehmigung: V.i.S.d.P.: B. Schumacher, GegenStandpunkt Verlag, Türkenstraße 57, 80799 München, www.gegenstandpunkt.com 1 Das sieht man diesen Besitzständen denn auch an. Vgl. dazu Armut und Reichtum Nr. 1: “Was ist “sozial”, oder: Warum man den Sozialstaat nicht verteidigen soll.” 2 Vgl. dazu Armut und Reichtum Nr.3: “Nur darum geht’s beim Sozialkahlschlag:...” |
Armut
und Reichtum 1
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