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Die Lüge von der „solidarischen Finanzierung“ der Sozialsysteme : – von den einen als Lohnnebenkosten bekämpft; – von den anderen als sozialer Wert gepriesen. „Es ist einer der Kerngedanken
der Sozialversicherungen, dass die Finanzierung der gewaltigen sozialen
Ausgaben eine solidarische Aufgabe aller Beteiligten ist.“ 1. Die Behauptung, dass sich „Arbeitgeber“ und „Arbeitnehmer“ die Beiträge für die Sozialversicherungen solidarisch teilen und so über das Prinzip einer paritätischen Finanzierung das Sozialsystem so überaus gerecht machen würden, hat dem Sozialstaat lange Zeit die Gloriole verliehen, die Klassenspaltung überwunden zu haben: Da sollen es die Arbeiter mit ihren Gewerkschaften doch tatsächlich geschafft haben, dem Staat ein Gesetz abzutrotzen, das die Unternehmer dazu zwingt, sich hälftig an der Finanzierung jener Kosten zu beteiligen. Die heißen dann „Lohnnebenkosten“ oder„Personalzusatzkosten“, – mit denen den in Notlagen geratenen Angehörigen der „sozial schwachen Schichten“ geholfen wird. Dadurch soll der Kapitalismus ein menschliches Antlitz bekommen, die Lage der Lohnarbeiter den Makel des Proletarischen verloren haben und die Kapitalisten den Ruf der profitgierigen Menschenausbeuter losgeworden sein. 2. Diese Lüge hält sich immer noch hartnäckig bei den Kämpfern gegen den Sozialstaatsabbau. Dabei war und ist nichts alberner als die Vorstellung, die Unternehmen würden sich mit zusätzlichen Geldaufwendungen aus ihrer Schatulle an der sozialstaatlichen Bewältigung jener Notfälle beteiligen, die sie selbst durch ihre Geschäftspolitik produzieren! Aber genau das behauptet das Gerede von der „paritätischen Finanzierung der Sozialsysteme“. Dabei sind diese Notlagen kein Beleg für schlechte Manieren oder den menschenverachtenden Charakter von Geschäftsleuten, sondern stehen für professionelles Kalkulieren. Leute werden bekanntlich von Betrieben entlassen, damit ihr Lohn eingespart wird, Kranke bekommen keinen Lohn, weil ihre Arbeit nicht zur Verfügung steht, und für den aus dem Arbeitsleben ausgemusterten Menschen gilt erst recht das kapitalistische Credo, dass nur derjenige Anspruch auf Geld hat, aus dessen Arbeitsleistung sich – noch – ein Geschäft machen lässt. Bei allen kapitalistisch produzierten Notlagen wird die marktwirtschaftliche Rechnungsweise zur Anwendung gebracht, der zufolge der gezahlte Lohn fürs Kapital Kosten darstellt; und die stehen in einem vertrackten Verhältnis zum Allerheiligsten er Unternehmen, dem Profit: Gerade weil die Löhne für die Unternehmen immer ein Abzug vom Profit sind, setzen die alles daran, ein Optimum an Arbeitsleistung aus jedem in Form von Lohn weggezahlten Euro herauszupressen. Wenn schon Lohnkosten anfallen, dann muss für den Lohn auch ordentlich Leistung erbracht werden. Oder umgekehrt: Deswegen zahlt der Kapitalist überhaupt nur dann Lohn, wenn sich die damit eingekaufte Arbeit rentabel einsetzen lässt. Nur so bzw. nur dann lohnen sich für ihn die Lohn-Kosten! Warum sollte er also auf die verrückte Idee kommen, die als Mittel zur Behauptung in der Konkurrenz eingesparten Lohnkosten dem Sozialstaat herzuschenken! Übrigens würde dieser das Geschenk auch gar nicht annehmen. Denn mit seinen sozialen Sicherungssystemen befreit er die kapitalistische Profi tmaschinerie gerade von der Sorge um die Notfälle, die sie produziert, will also die Geschäftsbilanzen auf keinen Fall angreifen![1] 3. Das stellt sich aus Sicht der Betriebe jedoch anders dar. Sie danken den Sozialversicherungen nicht für den geschäftssichernden Dienst, sondern können sie ganz prinzipiell nicht leiden. Deswegen sind die Unternehmer auch die eigentlichen Erfinder der Neben-Kosten-Ideologie, – allerdings aus einer ziemlich „unsolidarischen“ Perspektive: Für sie hat nämlich all das, was in die öffentlichen Kassen fließt, überhaupt nichts mit dem zu tun, was sie den Leuten für die Arbeit schulden. Das sind Kosten, die durch ungebührlichen und eigentlich unnötigen Staatseingriff dazu kommen und ihnen wie ein maßloser Anschlag auf ihre Bilanz erscheinen. Dass ihr Interesse an einer Mannschaft bedient wird, die jeden Tag gewaschen und genährt, des Lesens und Schreibens kundig, ausreichend qualifiziert und arbeitsfähig, als Familienväter mit Nachkommenschaft daheim und mit der richtigen Arbeitsmoral im Kopf antritt oder auf dem Markt für verkäufliche Arbeitskraft ebenso wie nach jeder Krankheit zur Verfügung steht, ist ihnen ebenso selbstverständlich, wie sie es für unzweifelhaft halten, dass die Kosten dafür sie eigentlich nichts angehen. Und entsprechend fallen auch ihre Beschwerden aus. Seit Jahren laufen die Unternehmerverbände Sturm gegen diese „Belastung“. Dass ihre Klage über Lohnnebenkosten dem Renommee der „sozialen Marktwirtschaft“ schweren Schaden zufügen könnte, scheint sie dabei nicht sehr zu bedrücken. 4. Die Lohnnebenkosten sind der Sache nach nichts als ein Teil des Lohns. Daran ändern weder die Beschwerden der Unternehmer etwas, noch die Buchungstechnik, die diesen Lohnbestandteil als Zusatz zum Lohn ausweist und ihn abführt, ohne dass der Arbeiter ihn auch nur zu Gesicht bekommt. Vielmehr ist dieser Abbuchungstechnik gerade die Knappheit des Lohns zu entnehmen: Der gesamte Lohn, dem Arbeiter zur privaten Verfügung ausgehändigt, könnte gerade nicht leisten, was er im Kapitalismus leisten muss: – über den Tag hinaus für das ganze Leben, für Krankheit und Aufzucht des Arbeiternachwuchses, also für die permanente Bereitstellung einer tauglichen und ausreichenden Anzahl von Arbeitsmenschen zu sorgen. Und weil der Lohn das nun einmal nicht leistet, kriegt der Lohnarbeiter gleich überhaupt nur Teile des Verdienten in die Finger. Das, was für den Arbeiter gezahlt wird, und was ihm zu seiner freien Verfügung ausgezahlt wird, sind also zwei ganz verschiedene Dinge. Der Lohn, der auf seinem Lohnzettel ausgewiesen wird, nötigt ihn dazu, mit Brutto und Netto zu rechnen. Das liegt daran, dass der Verdienst, den das Kapital für die Arbeit zu zahlen gewillt ist und mit dem er seine ungemütlichen Kalkulationen anstellt, zu nicht gerade geringen Teilen zwangsweise verstaatlicht wird. Versicherungsabgaben und Steuern, – von den Steuern auf die Waren des täglichen Konsums ganz abgesehen, – kassiert der Staat gleich an der Quelle, d.h. im Lohnbüro des Kapitalisten ab. Nicht nur, weil er an jedem Entgelt, das unter seiner Herrschaft verdient wird, mit verdienen will, sondern weil er weiß, dass der Lohn wegen der staatlich ins Recht gesetzten Lohnkalkulation der Betriebe nie ausreicht, um damit den Lebensunterhalt für ein Arbeitsleben zu finanzieren. Weil der Sozialstaat also mit ansehen muss, dass Benutzung und Bezahlung der Lohnarbeiterschaft durchs Kapital eine auf die Dauer ziemlich untaugliche Mannschaft hervorbringen, und weil er sich davon hat überzeugen lassen, – das haben die Gewerkschaften nämlich „erkämpft“,[2] – dass sein kapitalistischer Laden ohne dauerhaft funktionstüchtige Arbeiterklasse nicht funktioniert, und da er überdies von den Arbeitgebern keine Abhilfe in Gestalt von ausreichenden Löhnen und zumutbaren Arbeitsbedingungen verlangen will, hat er beschlossen, den Lohn für das, was man dann als Sozialstaat kennen gelernt hat und schätzen soll, haftbar zu machen. Was der Staat den Leuten wegnimmt – einschließlich der Lohnnebenkosten – und dann sozial herumschiebt, das ist ein Teil ihres Lohns, von dem die Leute, und zwar unter sozialstaatlicher Kontrolle, leben müssen. 5. Zur Zeit werden die Beschwerden der Unternehmer über die Unzumutbarkeit der Zahlung von Lohnnebenkosten von der Regierungsmannschaft erhört. Die rotgrünen „Reformer“ des Sozialstaats haben inzwischen ein Einsehen und machen aus der Absenkung der Lohnnebenkosten ein politisches Programm. Dabei geht es darum, das Prinzip der „paritätischen Finanzierung“ Schritt für Schritt so aufzukündigen, dass das Kapital von Lohnnebenkosten entlastet wird. Im „Gegenzug“ werden dafür die Sozialleistungen empfindlich zusammengestrichen oder aus den staatlichen Versicherungen ausgegliedert und zur „freiwilligen“ Sache der Lohnbezieher erklärt. Die dürfen dann mit ihrem Nettolohn für Zähne, Brillen, Zusatzrente usw. in „Eigenverantwortung“ aufkommen, oder einen Preis für „Dienstleistungen“, wie z.B. die 10 €-Arzteintrittsgebühr, löhnen. Dass der verfügbare Nettolohn dafür nicht entsprechend angehoben wird, versteht sich für die Allianz von Kapital und Sozialstaat ohnehin von selbst. All das verdankt sich nicht finanzpolitischen Sparnotwendigkeiten, sondern ist das Resultat eines einzigen, aber die deutsche Politik beherrschendenden Beschlusses: Die Lohnarbeiterklasse muss als Mittel der Konkurrenz so oder so verbilligt werden, damit Deutschlands Kapital auf dem Weltmarkt absahnen kann.[3] 6. Wer immer noch an der Lohnnebenkosten-Lüge festhalten möchte, dem sei abschließend ein Blick auf die offenkundigen Wirkungen dieses „Reform-Programms“ empfohlen: Die Reduzierung der Lohnnebenkosten zeigt sofort auf, dass dem Kapital nicht irgendwelche getrennt, „daneben“ oder „darüber hinaus“, also „überflüssigerweise“ anfallenden Zusatzkosten erlassen werden, sondern immer zugleich der Lohn gekürzt wird. Sofort stellt sich diese Kostenersparnis für Unternehmen als das dar, was sie ist: als Angriff auf den Lebensstandard der Arbeiterschaft. Deswegen interessiert sich inzwischen auch kein Schwein mehr für die alte Lohnnebenkostensolidaritätsideologie. Auch die RotGrünen haben nicht die Befürchtung, dass über eine erneute Freisetzung des „unmenschlichen Kapitalismus“ ihr so hoch gepriesenes Produkt, die „soziale Marktwirtschaft“, aus den Fugen geraten könnte. Diese Ideologie ist nicht mehr zeitgemäß, sie wird öffentlich dementiert. Es wäre eigentlich an der Zeit, dass sich auch die Kämpfer gegen den Sozialstaatsabbau von ihr verabschieden.
Veröffentlichung mit freundlicher
Genehmigung: V.i.S.d.P.: B. Schumacher, GegenStandpunkt Verlag, Türkenstraße
57, 80799 München, www.gegenstandpunkt.com
1 Vgl. dazu Armut und Reichtum Nr.1: Was ist „sozial“, oder: Warum der Sozialstaat nicht verteidigt gehört.
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Armut
und Reichtum 1
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