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Was ist eigentlich „sozial“? oder: Warum der Sozialstaat nicht verteidigt gehört
2. Auch die dem sozialstaatlichen Wirken zu entnehmenden schlichten Auskünfte über Lohn und Arbeit finden sich in den Lobeshymnen nicht wieder: Dabei belegt die mehr als 100-jährige Geschichte der sozialen Systeme, dass der auf Lohnarbeit angewiesene Teil der Menschheit vermittels seines Verdienstes die regelmäßig im Arbeitsleben anfallenden und durch das Arbeitsverhältnis ausgelösten Notfälle in Form von Arbeitslosigkeit, Krankheit und vollständigem Ausscheiden aus dem Arbeitsleben nicht bewältigen kann. Es gehört eben zu den Schönheiten des Kapitalismus, die der Sozialstaat mit seiner Hilfskonstruktion dauerhaft erhält, dass Menschen immer dann, wenn der Betrieb sie für unbrauchbar erklärt, auf Hilfe angewiesen sind. Mit dem Lohn kann der einzelne Arbeiter also nur in jenen Perioden des Arbeiterlebens seinen Lebensunterhalt finanzieren, in denen er ihn verdient. Kaum verdient er nichts, hat er nichts. Es ist der Sozialstaat, der über den Lohn ein Armutszeugnis offenbart, das es in sich hat: Der Mensch, der hierzulande auf Lohnarbeit angewiesen ist, der sich in Fabrik und Büro abplagt, erfährt, dass der Lohn, den er dafür erhält, fürs Leben insgesamt gerade nicht reicht. 3. Wo schließlich eine solche staatliche Notfalladministration in großem Stil aufgebaut wird, da ist keiner ihrer politischen Verwalter je auf die Idee gekommen, die Verursacher dieser Notlagen, die kapitalistischen Betriebe, „zur Verantwortung“ zu ziehen. Durch die Beseitigung der Ursachen der chronischen Not lohnabhängiger Menschen, den ganzen Sozialkrempel überflüssig zu machen, fällt ihnen im Traum nicht ein. Vielmehr stehen die sozialen Sicherungssysteme dafür, dass die Produktion von Geldmangel und ruiniertem Arbeitsvermögen als Notwendigkeit der hiesigen Reichtumsproduktion akzeptiert ist. Ihre Aufgabe besteht allein darin, die Folgen und Auswirkungen kapitalistischer Benutzung von Arbeitern so „abzufedern“ und „abzumildern“, dass es dem Kapital trotz ruinöser Benutzung nicht an benutzbarem Menschenmaterial gebricht. Die ruinöse Benutzung der Arbeit durch die Betriebe ist mit dem Sozialstaat folglich als Normalfall des kapitalistischen Arbeitsalltags ins Recht gesetzt. 4. Kein Wunder, dass mit der Finanzierung dieser Notfallverwaltung die Lohnkalkulation kapitalistischer Betriebe noch einmal gegen alle Forderungen von Seiten der Arbeiterschaft abgesichert wird: Die Unternehmen werden für die Sozialversicherungen nicht gesondert zur Kasse gebeten.[1] Dass Lohn nur für Arbeit gezahlt wird und dies auch nur, wenn es sich für den Betrieb lohnt, daran will der Staat selbstredend nicht rütteln. Aber auch die staatlichen Haushaltsmittel sind den Eichels & Co. viel zu kostbar, als sie „bloß“ für den Konsum unbeschäftigter Massen „unproduktiv“ zu verausgaben. Aufgebracht werden sie vielmehr von den Geschädigten selber. Ausgerechnet an die Einkommensart hält sich der Staat, die den sozialen Betreuungsbedarf hervorbringt: den Lohn. Per Zwangseinzug werden deswegen die Arbeiter um nicht unbeträchtliche Teile ihres Verdienstes (inzwischen um bis zu 40%) ärmer gemacht. Und das ist schon paradox: Der Lohn, der für den einzelnen Arbeitsmenschen nicht ausreicht, um sich in den periodischen Notfällen über Wasser zu halten, soll zusammen mit allen anderen Löhnen, also als Gesamtlohn der Lohnbezieher ausreichen, um die Einkommenslücken bei den Lohnbeziehern zu stopfen! Ob das geht, ist nicht die Frage. Die Armutsverwalter des Sozialstaats haben dafür zu sorgen, dass es geht. Das ist ihr Job. Und so verteilen sie den Mangel, der Lohnarbeit auszeichnet, eifrig zwischen allen Versicherungspflichtigen um. Mit seinem Versicherungssystem zwingt der kapitalistische Staat folglich die Arbeiter dazu, selbst untereinander und gegenseitig die Haftung für jene Notlagen zu übernehmen, die das Kapital regelmäßig an ihnen herstellt. So etwas wird dann als Solidarprinzip und Generationenvertrag allseits gepriesen. 5. Dieser Finanzierungsgrundsatz schließt aus, dass die in Fällen von Arbeitslosigkeit, Krankheit, Invalidität usw. gewährte Hilfe auch nur den Gedanken aufkommen lässt, sich das berühmte „faule Leben in der sozialen Hängematte“ zu genehmigen. Die ausgezahlten Leistungen werden vielmehr so kalkuliert, dass sie den Empfänger dazu nötigen, sich schnellstens wieder um bezahlte Arbeit zu bemühen, also um jenes Arbeitsverhältnis, das ihn gerade in die Geldnöte gebracht hat. Niemand kann nämlich eine Familie mit ca. Zweidritteln jener Geldsumme ernähren, die ohnehin kaum zur Bezahlung aller Notwendigkeiten reicht. Der Sozialstaat macht dabei den Unbeschäftigten zusätzlich Dampf mit immer wieder verschärften „Zumutbarkeitsklauseln“, die sichern, dass sich der Lohnarbeiter weiterhin für den Arbeitsmarkt verfügbar hält. Und je schwerer es ihm auf dem Markt fällt, einen Job zu finden, desto schwerer macht es ihm der Sozialstaat mit weiteren Abzügen und Auflagen. Mehr ist nicht drin und auch gar nicht bezweckt. 6. Mit dem Zwang zur schnellstmöglichen Wiedereingliederung in den kapitalistischen Arbeitsprozess räumt der Sozialstaat endgültig mit der Einbildung auf, es handele sich bei ihm um eine Art karitativer Einrichtung für in Not geratene Menschen. Dieses sozialstaatliche Erpressungswesen mutet nämlich allen Arbeitslosen in Sachen Arbeit und Lohn die zunehmende Verschlechterung ihrer materiellen Lage zu. Er stellt damit klar, dass seine soziale Hilfe als Dienstleistung für die Klasse seiner Lieblingsbürger, die Kapitaleigentümer gedacht ist, denen er nicht zumuten möchte, selbst dafür zu sorgen, dass ihr Personal wenigstens von der Arbeit leben kann. So sorgt der Druck, dem die „Leistungsempfänger“ unterliegen, dafür, dass es den Betrieben auch in Zeiten guter Konjunkturen nie an willigem und billigem Arbeitsmaterial fehlt. Die lohnabhängigen Klienten des Sozialstaats bilden dabei nicht nur die „Reservearmee“ (Marx), die genötigt ist, die nächstbeste Arbeit anzunehmen. Selbst im Wartestand erfüllen sie für die Unternehmerklasse noch einen Dienst: Als Unbeschäftigte drücken sie permanent auf den Lohn der Beschäftigten. Dabei handelt es sich um einen jener installierten Sachzwänge, die gern gesehen und von Kapitalisten weidlich ausgenutzt werden. 7. In den letzten 50 Jahren des „Wirtschaftswachstums“ hat sich diese Arbeitsteilung zwischen kapitalistischer Produktion von Notfällen und ihrer sozialstaatlichen Verwaltung als Erfolgsmodell erwiesen. So erfolgreich war es, dass es die kapitalistische Reichtumsproduktion, die mit immer weniger Lohnarbeitern ihren Reibach fabriziert, inzwischen bereits offiziell zu ca. 5 Mio arbeitslosen Lohnabhängigen gebracht hat. Wo aber immer mehr „Unselbständige“ von ihren „selbständigen“ Arbeitgebern überflüssig gemacht werden, da wächst einerseits der Finanzbedarf der sozialen Sicherungssysteme für alle Hilfsleistungen, da fließt aber andererseits aus demselben Grund weniger in die Sozialkassen. Immer verhält es sich so, dass der Sozialstaat gerade in Zeiten des erhöhten Finanzbedarfs nur einen geschrumpften Gesamtlohn zur Beschlagnahme vorfindet. Verwundern kann das nicht, wo der Sozialstaatstopf eben als die abhängige Variable des vom Kapital gezahlten Gesamtlohns etabliert ist. Die bekannten und wenig gemütlichen Konsequenzen folgen auf dem Fuße: Mehr abkassieren und/oder weniger auszahlen! 8. Das sozialstaatliche Kunststück, einem Gesamtpreis für Arbeit einen Lebensunterhalt für die Gesamtheit der Arbeiter abzuringen, auf den er gar nicht berechnet ist, wird auf diese Weise immer schwieriger und das Resultat immer elender. So streicht denn auch der Staat die Sozialleistungen seit Jahren kontinuierlich zusammen und teilt den Bedürftigen ein neues Überlebensniveau zu. Das gilt ihm als überaus gerecht: Denn wenn das Kapital zu viele Sozialbedürftige produziert, ist die Fortsetzung der bisherigen Umgangsweise mit ihnen „unsozial“: Immer mehr von ihnen beziehen erstens immer länger Hilfen, die ihnen zweitens jedoch gar nicht dazu verhelfen, dass Unternehmer ihre Arbeitskraft gewinnbringend anwenden können. Deswegen ist es auch an der Zeit, dem Wörtchen „sozial“ einen neuen zeitgemäßen Inhalt zu verpassen. War früher einmal mit „sozial“ die zynische Verheißung verbunden, „die Gesellschaft“ würde es einem möglich machen, mit der allgegenwärtigen Not doch irgendwie zurechtkommen zu können, sich also dauerhaft in ihr einzurichten, so gilt jetzt nur noch die andere, die inzwischen umgekehrte Bedeutung von „sozial“: Die „sozial Schwachen“ haben nun ihrerseits Pflichten gegenüber „der Gesellschaft“ zu erfüllen. Und dieses Programm erledigt der Sozialstaat gleich stellvertretend für sie: Aus seinem Befund, dass die Sozialleistungen nicht mehr zu bezahlen sind, ihn die Arbeiterklasse folglich insgesamt zu teuer kommt, hat er nämlich neuerdings den höchst zeit- und standortgemäßen Schluss gezogen, „die Gesellschaft“ von der Last eines für nicht mehr finanzierbar erklärten Sozialsystems zu befreien. Das geht auf die Einkommen, senkt die Lohnkosten für die Herren und Damen Unternehmer – und genau so ist es gedacht. Damit wird endgültig die alte sozialstaatliche Lüge vom Profit, der einen Lohn aushält, von dem man leben kann, aus dem Verkehr gezogen und durch die praktische Klarstellung ersetzt, dass sich Profit und Lohn eben sehr grundsätzlich nicht vertragen. Und da soll es darum gehen, den Sozialstaat zu verteidigen!? Veröffentlichung mit freundlicher Genehmigung: V.i.S.d.P.: B. Schumacher, GegenStandpunkt Verlag, Türkenstraße 57, 80799 München, www.gegenstandpunkt.com
1 Vgl.
dazu "Die Lüge von der "solidarischen Finanzierung"
der Sozialsysteme" zu den Lohnnebenkosten
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Armut
und Reichtum 2
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